Kinderzulage
Die Kinderzulage gehörte neben der Eigenheimzulage zur staatlichen Förderung selbstgenutzten Wohneigentums und wurde am 1. Januar 2006 gestrichen. Bei einer vierköpfigen Familie können das Finanzeinbußen von bis zu 23.000 Euro während der gesamten Bauphase sein. Bei allen Anträgen, die vor dem Stichtag 01.01.2006 gestellt wurden, gilt der Anspruch auf die Kinderzulage und die Eigenheimzulage weiterhin, soweit die Voraussetzungen, wie zum Beispiel bestimmte Einkommensgrenzen gegeben sind. Die Förderung durch die Kinderzulage hatte eine Höchstförderdauer von bis zu acht Jahren. Jährlich konnten pro Kind bis zu 800 Euro geltend gemacht werden, bei der Eigenheimzulage waren es jährlich bis zu 1.250 Euro.
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