Kapitaldienst
Der Kapitaldienst bezeichnet die finanzielle Gesamtbelastung eines Kreditnehmers. Das kann ein Unternehmer oder eine Privatperson sein. Die Gesamtbelastung an Krediten besteht aus Zinsen, der Tilgung und allen Nebenkosten. Der Kapitaldienst darf oder sollte die Kapitaldienstgrenze nicht übersteigen, da sonst die Zins und Tilgungsleistungen durch weiteres Eigen oder Fremdkapital oder durch Vermögensabbau bezahlt werden können. Ist auch das nicht möglich, kann die Zahlungsunfähigkeit oder die Illiquidität drohen (siehe Annuität, Annuitätendarlehen in diesem Glossar).
Schau mal:
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