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Grundschuldbestellung

Eine Grundschuldbestellung beinhaltet nach § 1191 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass dem Gläubiger zu dessen Gunsten eine Belastung des Grundstückes erfolgte, eine Geldsumme gemäß der Höhe der zu erstattenden Grundschuld von dem Wert des Grundstückes auszuzahlen ist. Das kann durch den Verkauf des Grundstückes, aber auch durch Geldmittel aus anderen Quellen, wie zum Beispiel einem Sparbrief geschehen. Maßgebend ist die Tilgung der Grundschuld. Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und ist zur Absicherung eines Darlehens vorgesehen. Anders als bei der Hypothek bleibt die Grundschuld von der gesicherten Forderung unabhängig und kann bei Rückzahlung des Darlehens bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt als Sicherheit für ein erneutes Darlehen genutzt werden (siehe Grundschuld, Grundpfandrechte, Löschungsbewilligung in diesem Glossar).

    

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