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Eigenheimzulage, Baukindergeld

Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung zur Schaffung von privatem Wohneigentum. Sie wurde am ersten Januar 2006 ersatzlos gestrichen. Wurde das Objekt vor dem ersten Januar 2004 gebaut oder erworben, so belief sich die Höhe der Eigenheimzulage auf jährlich 5% der Herstellungskosten. Die jährliche Förderungsobergrenze betrug für Neubauten 2556 Euro und 1278 Euro für Altbauten. Pro im geförderten Haushalt lebenden Kind konnte zusätzlich ein Baukindergeld von 767 Euro jährlich geltend gemacht werden. Wurde das Objekt zwischen dem ersten Januar 2004 und dem 31. Dezember 2005 angeschafft, so belief sich die Eigenheimzulage nur noch auf jährlich 1% der Objektherstellungskosten. Pro Kind konnte allerdings ein jährliches Baukindergeld von 800 Euro geltend gemacht werden. Die Höchstförderdauer durch die Eigenheimzulage belief sich auf maximal acht Jahre. Der Zulagenberechtigte musste im Rahmen des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sein. Die Einkommensgrenzen der Einkünfte der letzten zwei Jahre vor Inanspruchnahme der Eigenheimzulage lagen bei Alleinstehenden bei 70.000 Euro und bei Verheirateten bei 140.000 Euro jährlich. Pro Kind ergab sich ein zusätzlicher Freibetrag von 30.000 Euro. Das Eigenheimzulagengesetz hatte von 1996 bis zum ersten Januar 2006 bestand.

    

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