Damnum, Disagio
Der Begriff Damnum oder Disagio bezeichnet die Differenz zwischen der Kreditsumme und dem real ausgezahlten Betrag. Ein Disagio ist eine Zinsvorauszahlung oder eine Kreditbearbeitungsgebühr. Ein Damnum von 5% impliziert, dass von einem Kredit nur 95% ausgezahlt werden aber die vollen 100% vom Kreditnehmer an die Bank zurückzuzahlen ist. Aus steuerlicher Sicht lohnt sich das Damnum bei selbst genutzten Immobilien nicht, da Kreditzinsen nicht steuerlich geltend zu machen sind. Bei vermietetem Wohnraum kann das Damnum allerdings als Werbungskosten beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Steuerlich kann ein Damnum bei Krediten nur noch geltend gemacht werden, wenn es mindestens 5% der Gesamtkreditsumme ausmacht und das Darlehen einer mindestens fünfjährigen Zinsfestschreibung unterliegt. Zahlt der Kreditnehmer die Kreditsumme vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurück, ist das Damnum nicht vollständig in Anspruch genommen worden. Es wird zurückerstattet und ist der Einkommensteuer zu unterziehen.
