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Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn das Baudarlehen nicht in der vereinbarten Zeit für das Bauvorhaben abgerufen und verwendet wird. Sie werden durch das Geldinstitut erhoben, das den Baukredit bewilligt hat. Bereitstellungszinsen gelten als Finanzierungsnebenkosten. Die Kulanzzeitfristen sind von Geldinstitut zu Geldinstitut unterschiedlich. Manche Kreditgeber verlangen bereits einen Monat nach Überschreitung der eigentlichen Inanspruchnahme des Baukredites Zinsen, andere Kreditgeber räumen eine Kulanzzeit von bis zu neun Monaten ein. Bereitstellungszinsen können nicht in die Effektivzinsberechnung mit eingehen, weshalb dieser Posten für Bauherren, die ihren Baukredit erst nach Baubeginn oder fortgeschrittener Bautätigkeit abrufen und für sich nutzen sehr teuer werden kann. Die Bereitstellungszinsen können zwischen 1% und 4% des gesamten Darlehens variieren. Der Inanspruchnehmer des Baukredites sollte deshalb bei Überziehung der ehemals vereinbarten Inanspruchszeit mit dem kreditbewilligenden Geldinstitut individuell über die Höhe der Bereitstellungszinsen verhandeln, um hier eine Ersparnis zu erzielen.

    

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