Bauspardarlehen, Bausparförderung
Das Bausparen ist immer noch eine weit verbreitete Anlageform. Durch Bausparen wird durchschnittlich ein Viertel der benötigten Gesamtsumme eines Bauvorhabens finanziert. Über eine festgelegte Laufzeit wird monatlich ein Festbetrag in den Bausparvertrag eingezahlt (siehe Bausparvertrag in diesem Glossar). Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kann das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Der Vertrag ist zuteilungsreif, wenn drei Viertel der Abschlußsumme eingezahlt wurden. Ab diesem Zeitpunkt kann dann über das zinsgünstige Bauspardarlehen zuzüglich der Ansparsumme verfügt werden. Das Bausparen wird staatlich durch die Bausparförderung unterstützt. Das erfolgt durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Die Arbeitnehmersparzulage ist auch unter dem Begriff Vermögenswirksame Leistungen bekannt. Bis zum ersten Januar 2006 war auch die Eigenheimförderung oder Eigenheimzulage eine Form der staatlichen Förderung. Sie wurde 2006 ersatzlos gestrichen und abgeschafft. Die Wohnungsbauprämie steht Bausparern über 16 Jahre zu, wenn das versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Ledigen und 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent des angesparten Guthabens. Das kann bei Ledigen bis 512 Euro und bei Verheirateten bis 1.024 Euro jährlich extra sein. Bedingung ist, dass innerhalb der ersten sieben Jahr der Bausparvertrag nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Die Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat auf vermögenswirksame Leistungen bei bestimmten risikolosen Anlageformen. Eine risikolose Anlageform ist das Bausparen. Unabhängig von Leitzinsänderungen und Marktschwankungen gilt der Zinssatz beim Bausparen als fest. Neben dem festen Zinssatz, wird in vielerlei Fällen noch ein Bonuszins gezahlt. Als Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat bis zu 470 Euro jährlich pro Bausparer. Die Sparzulage beträgt 9% und wird bei Ledigen bis zu einem jährlichen zu versteuernden Gesamteinkommen von 17.900 Euro und bei Verheirateten bis zu einem jährlich zu versteuernden Gesamteinkommen von 35.800 Euro bewilligt. Der Bausparvertrag ist auch hier sieben Jahre ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke zu verwenden, um den Anspruch auf die Vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten.
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