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Generalunternehmer

Ein Generalunternehmer ist ein durchführendes Bau und Fertigstellungsunternehmen, dass den Bauauftrag des Bauherren allein durchführt. Er ist einziger Vertragspartner des Auftraggebers. Für vom Generalunternehmen nicht eigens durchgeführte Arbeiten schaltet der Generalunternehmer möglicherweise Subunternehmen ein. Der Generalunternehmer handelt dabei auf eigene Rechnung. Der Bauherr hat mit anfallenden Kosten durch die Subunternehmer nichts zu tun, sondern einig und allein der Generalunternehmer, der in der Regel mit den Subunternehmen einen Festpreis für die zu erbringenden Leistungen durch die Subunternehmen aushandelt. Der alleinige Durchführer des Bauauftrages ist also auch selbst verantwortlich, für die Preisaushandelung und Durchführung der an die Subunternehmen ausgegebenen Aufträge und trägt damit einen Großteil der Verantwortung des vom Bauherrn entgegengenommenen Bauauftrages.  

    

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