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Erschließung

Die Erschließung umfasst alle baulichen Maßnahmen, die der Herstellung von Verkehrswegen und der Strom und Trinkwasserversorgung dienen. Dazu zählen auch Gas, Wärme, Abwasserbeseitigung (Kanalisation) sowie Außenbeleuchtungen. Die Erschließungshoheit ist den Gemeinden untergeordnet. Die Gemeinden können selbst für die Erschließung sorgen, aber auch Unternehmen damit beauftragen. Erschließt die Gemeinde selbst die in ihrem Zuständigkeitsbereich gelegenen Gebiete, beträgt der beitragsfähige Erschließungsaufwand bis zu 90% der Gesamtkosten. Den Rest der Kosten muß die Gemeinde selber tragen. Erfolgt die Erschließung durch ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen, trägt dieses die Kosten für beitragsfähige und nichtbeitragsfähige Erschließungskosten ganz oder teilweise selbst. Der Bauunternehmer oder das Bauunternehmen, das die Erschließung vornimmt, kann in den Kaufverträgen die Erschließungskosten anteilig an der jeweiligen Grundstücksgröße an den oder die Erwerber weitergeben (siehe Bauträger, Hausanschlusskosten  in diesem Glossar).

    

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