Eigenleistung
Die Eigenleistungen am Bauvorhaben teilen sich in die Finanzierung und die Mängelbeseitigung an Bauwerken. Bei der Finanzierung kommt zum einen das Eigenkapital und zum anderen eigene Leistungen des Bauherren an seinem Objekt zum tragen. Durch diese so genannte Muskelhypothek, spart der Bauherr Finanzierungskosten am Bau. Auch das Baugrundstück kann in die Eigenleistungen einberechnet werden, wenn es aus Familienbesitz stammt. Steuerlich können die Eigenleistungen am Bau allerdings nicht geltend gemacht werden. Bei der Vermietung einer Immobilie können allerdings die Renovierungs- und Materialkosten steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei der Mängelbeseitigung an Bauwerken sind Aufwendungen des Bauherren zur Beseitigung eines Baumangels vorzunehmen und einzubringen. Hat der Bauherr ein Unternehmen zur Mängelbeseitigung am Bau eingeschaltet und ist dieses mit den Leistungen zeitlich in Verzug geraten, kann der Eigentümer oder Bauherr eine geldwerte Ersatzleistung vom ausführenden Unternehmen verlangen. Bei einem VOB Vertrag muss der Bauherr dem Bauunternehmen erst eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Der Bauherr kann dann nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen oder auch der VOB erst nach Verstreichung dieser Frist geldwerten Ersatz fordern (siehe Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB in diesem Glossar).
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