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Bauleitplan

Der Bauleitplan enthält Flächennutzungspläne und Bebauungspläne (siehe Flächennutzungsplan, Bebauungsplan in diesem Glossar) eines Bauvorhabens und bezieht die Öffentlichkeit sowie zuständige Behörden in das Bauvorhaben mit ein. Dies geschieht frühzeitig vor Baubeginn. Betroffene Anwohner, Behörden und sonstige Träger haben die Möglichkeit, vor Beginn der Baumaßnahme ihre Meinung und ihre Bedenken zu dem Unterfangen auf Zusammenkünften und Versammlungen innerhalb einer zeitlich festgesetzten Frist zu äußern. Das beschleunigende oder vereinfachte Verfahren, das eine schnellere Verabschiedung eines Bauleitplanes vorsieht, als der in diesem Abschnitt beschriebene Vorgang, kann auch zu einer Ablehnung oder Aufhebung eines vorgesehenen Bebauungsplanes führen. Seit 2007 ist die vorher pflichtgemäße Durchführung einer Umweltprüfung und eines daraus resultierenden Umweltberichtes beim vereinfachten Verfahren nicht mehr zwingend notwendig.

    

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